Montag, 20. September 10 um 11:41 Alter: 2 Jahr(e)

Land will Studiengebühren kompensieren – Mehr Geld für Hochschule Ostwestfalen-Lippe


Die lippischen Landtagsabgeordneten Dennis Maelzer, Jürgen Berghahn und Ute Schäfer begrüßen den Gesetzesentwurf der Landeregierung für das „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“. Das Gesetz regelt nach der geplanten Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 die Verteilung der Kompensationsmittel für die wegfallenden Einnahmen der Hochschulen. „Allein für die Hochschule Ostwestfalen-Lippe bedeutet der vorliegende Entwurf jährliche Mehreinnahmen von  fast 1 Millionen Euro“ freut sich Dennis Maelzer. Genau seien es 962.907 Euro, rechnet Maelzer als Mitglied des Wissenschaftsausschusses des Landtages vor.

Und Ute Schäfer betont:  „38,1 Prozent mehr Geld für unsere Hochschule – damit hält die neue Landesregierung Wort: wir schaffen die Studiengebühren ab und sorgen trotzdem für gute Studienbedingungen.“ Auch die Hochschule für Musik in Detmold partizipiert an den Kompensationsmitteln. 474.576 Euro wird die Musikhochschule aus dem Topf erhalten. Diese Summe liegt damit nahezu auf dem Niveau, das die Studiengebühren im vergangenen Jahr eingebracht hatten.

Damit die Mittel auch wirklich bei den Studierenden ankommen, ist ihre Verwendung an konkrete Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen zum Zweck der Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden, die Gelder können „kapazitätsneutral“ eingesetzt werden. Das bedeutet, die Hochschulen müssen keine zusätzlichen Studierenden aufnehmen. Die zusätzlichen Mittel können so ausschließlich der Qualitätsverbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen dienen. Zudem werden Kommissionen zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium eingerichtet, die neben einem hochschulinternen Berichtswesen für eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung sorgen sollen. In diesen Gremien werden die Studierenden eine Mehrheit besitzen. „Eine sehr viel stärkere Beteiligung der Studierenden wird dadurch sichergestellt“ stellt Dennis Maelzer fest.

„Dieser Gesetzentwurf schafft klare Verhältnisse und Planungssicherheit“, ergänzt Jürgen Berghahn. Denn die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten nicht nur jetzt eine Kompensation der Ausfälle aus Studiengebühren:  sie erhalten die Kompensationsmittel dauerhaft zusätzlich zur bestehenden Grundfinanzierung. Der Gesetzgeber schreibt die Summe von 249 Millionen Euro fest in das Gesetz hinein. Dies sei exakt der Betrag, der im Jahr 2009 an Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen eingenommen wurde.


 
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